Antrag Nr. 15-0256/2016:
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zur Beschlussdrucksache Nr. 2315/2015
Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und
Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. zur Beschlussdrucksache Nr. 2315/2015
Neubau eines Familienzentrums in der Walter-Ballhause-Straße und
Neubau einer Kindertagesstätte in der Hohe Straße

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
1. Die Punkte 2. und 3. der DS 2315/2015 (3 Kita-Neubauten) werden gestrichen
2. Das Vorhaben mit der Errichtung von Mietwohnungen zu verbinden, von denen 30 Prozent als geförderter Wohnraum ausgewiesen werden
3. Einen Durchgang am August-Baumgarte-Gang von mindestens 20 Metern zwischen der Grundstücksgrenze der neu entstehenden Kindertagesstätte und dem Gebäude Wilhelm-Bluhm-Straße 12 zu belassen

Begründung

Zu 1.) Im September 2011 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder einen gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten vorgelegt (Quelle: www.rechnungshof.saarland.de/medien/inhalt/Gemeinsamer_
Erfahrungsbericht_zur_Wirtschaftlichkeit_von_OEPP.pdf).
Dieser Bericht richtet sich ausdrücklich auch an die politischen EntscheidungsträgerInnen in Bund, Ländern und Kommunen. Mit dem Bericht belegen die Rechnungshöfe, dass insbesondere folgende Grundsätze bei der Realisierung von ÖPP-Projekten nicht ausreichend berücksichtigt wurden:
ÖPP-Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten. Bei ÖPP-Projekten treten laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projektverträgen an die Stelle von Zins- und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise.
Die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Projekts muss in jedem Einzelfall und über die gesamte Laufzeit hinweg (Lebenszyklusansatz) nachgewiesen sein. Die nur unzureichende Berücksichtigung dieser und weiterer Grundsätze, wie der objektive und transparente Nachweis der Vorteilhaftigkeit eines ÖPP-Projektes lässt den Schluss zu, dass ÖPP-Projekte generell in Frage gestellt werden müssen. Die öffentliche Kritik an dieser Beschaffungsvariante besteht zu Recht. ÖPP-Projekte sind in der Regel nur deshalb gegenüber der konventionellen Beschaffungsvariante für die öffentliche Hand von Vorteil, weil ungleiche Maßstäbe bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsvarianten angelegt werden. Die Risiken überwiegen und ÖPP-Finanzierungen sind teurer als eine herkömmliche Vergabe. Darüber hinaus wird die regionale Wirtschaft von der Auftragsvergabe für bis zu 30 Jahre ausgenommen.
Die Befürchtungen, die Kritikerinnen und Kritiker gegen ÖPP-Projekte vorbrachten und die in der Regel vom Tisch gewischt wurden, haben sich bewahrheitet. ÖPP-Projekte sind weder effizienter noch nachhaltiger. Öffentlich-Private-Partnerschaften sind demokratiefeindlich, weil Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Verträge nicht öffentlich gemacht werden. Eine öffentliche Einflussnahme ist nicht möglich. Politik kann nur tatenlos zusehen und die Risiken tragen.
Öffentlich-Private-Partnerschaften bedeuten Privatisierung nur in einem anderen Gewand. Planen, Bauen, Sanieren, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Einrichtungen werden in einem Zug für einen Zeitraum von 15 bis 30 Jahren an Private abgeben. Wenn sich dieser Trend durchsetzt, haben der Rat der Landeshauptstadt Hannover und der Bezirksrat Linden-Limmer bald nichts mehr zu entscheiden. Die demokratischen Gremien machen sich so überflüssig.
Eine Ausgliederung und Privatisierung von öffentlichen Aufgaben verbessert nur scheinbar die öffentlichen Finanzen. Im aktuellen Haushalt tauchen die Kosten erst einmal nicht auf, dafür müssen künftige Generationen die Lasten dann zusätzlich tragen. ÖPP als öffentlich-private Partnerschaft ermöglicht stattdessen Unternehmen, Gewinnmitnahmen sofort zu realisieren. Dieses Geld wird der Kommune und den Steuerzahler/innen entzogen.
Es besteht zudem die Gefahr, dass sich Unternehmen bei der Auftragsvergabe unterbieten und die öffentlichen Projekte dann mittels Lohndumping und Umgehung des Tariftreuegesetzes realisieren und – wie im Fall des Misburger Bades – verdeckte Baumängel hinterlassen.
Wir fordern daher, die Baumaßnahme in kommunaler Eigenregie mit Hilfe eines Generalunternehmers oder der GBH durchzuführen und damit kostengünstiger, zeitnaher und sozialverträglicher als in ÖPP zu realisieren.
Zu 2.) In Linden-Nord und in Linden-Mitte ist in den letzten Jahren erhebliche Wohnraumknappheit entstanden und die Mieten vor allem im unteren und mittleren Mietsegment sind deutlich gestiegen. Wir benötigen daher zurzeit jeden Wohnraum, der geschaffen werden kann. In der Walter-Ballhause-Straße und in der Hohen Straße bietet es sich geradezu an, die bestehenden Geschosshöhen der Bestandsgebäude von vier bzw. drei Vollgeschossen auch für den geplanten Neubau anzunehmen und oberhalb der Kindertagesstätten Mietwohnraum zu schaffen. Um auch ausreichend günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, sind 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnraum auszuweisen.
Zu 3.) In der Walter-Ballhause-Straße bedarf es eines sinnvollen und großzügigen Anschlusses an den August-Baumgarte-Gang und an die Nedderfeldstraße. Der Doppeldurchgang zur sogenannten Faustwiese und zur Straße An der Bettfedernfabrik darf nicht soweit verengt werden, dass ein Nadelör entsteht, das in der laufenden Nutzung und bei Großveranstaltungen zu Gefahrensituationen führen kann und die ohnehin durch den Bau der Kindertagesstätte verringerte Grünfläche an ihrem Zugang unattraktiv macht. Der Abstand zwischen der geplanten Kindertagesstätte und dem gegenüberliegenden Gebäude Walter-Ballhause-Straße 12 ist mit mindestens