Drucksache Nr. 15-0255/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Prüfung der Raumluftqualität im Rathaussaal
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 14.02.2018 - TOP 3.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0255/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Prüfung der Raumluftqualität im Rathaussaal
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am 14.02.2018 - TOP 3.1.2.

Auf unsere Anfrage zur Raumluftqualität im Rathaussaal hat die Verwaltung am 8. März 2017 unter anderem geantwortet: „Angesichts des aktuellen Hinweises hat die Verwaltung nun eine zeitnahe Untersuchung der Raumluft veranlasst. (…) Nach Vorliegen der jetzt beauftragten Untersuchung wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat eine Information zu den Ergebnissen, und sofern erforderlich, auch zu den zu ergreifenden Maßnahmen zur Verfügung stellen.“ Dazu fragen wir die Verwaltung:
 Hat die im März 2017 als zeitnah angekündigte Untersuchung der Raumluft inzwischen stattgefunden?
 Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und ggf. die zu ergreifenden Maßnahmen bzw. wann werden sie dem Stadtbezirksrat, wie im März 2017 angekündigt, vorgestellt und, wenn erforderlich, die Maßnahmen ergriffen?
 Wenn nein, wann wird diese vor einem Jahr als „zeitnah“ angekündigte Untersuchung durchgeführt?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Untersuchung der Raumluft wurde am 08.03.17 durchgeführt. Der Untersuchungsbericht lag am 04.04.2017 vor.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zusammenfassend wiesen die Ergebnisse der Raumluftmessungen auf Aldehyde (z.B. Formaldehyd), VOC (leichtflüchtige organische Verbindungen in der Raumluft) sowie auf Sporen (Schimmelpilze) und Keime keine Auffälligkeiten auf. Die Raumluftqualität im Rathaussaal ist unbedenklich, weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich. Die Verwaltung bedauert, dass diese Information nicht zeitnah weitergegeben wurde.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Beantwortung entfällt.