Drucksache Nr. 15-0253/2004:
Bebauungsplan Nr. 1181, Lebenshilfe Büntepark
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0253/2004
8
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1181, Lebenshilfe Büntepark
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
    Festsetzung eines Sondergebietes für soziale Zwecke und einer privaten Grünfläche -Parkanlage-
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung in folgender Form
    Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats -
    zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein für die Belange behinderter Menschen besonders geeigneter Standort entwickelt. Über die in unmittelbarer Nähe befindliche Haltestelle der Stadtbahnlinie D sowie eine Buslinie ist der Standort an das ÖPNV-Netz angebunden. Bei einem Ausbau der Nebenanlage des Bünteweges im Bereich des Bebauungsplanes kann eine noch fehlende durchgehende Fußwegverbindung auch auf der nördlichen Straßenseite erstellt werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Für den Ausbau der Nebenanlagen des Bünteweges entstehen der Stadt voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 16.200 €. Die Kosten fallen unabhängig vom Vorhaben der Lebenshilfe an, wenn es zu einer Bebauung der östlich angrenzenden Grundstücke und in dem Zusammenhang zu einem Ausbau der Nebenanlagen kommt. Damit soll der noch fehlende Teil einer durchgehenden Fußwegverbindung auf der nördlichen Straßenseite des Bünteweges hergestellt werden. Da die Maßnahme durch den Bebauungsplan selbst nicht ausgelöst wird, können Beiträge voraussichtlich nicht erhoben werden.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 9.12.1992 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 1181 Büntepark beschlossen. Diese fand vom 5.1.1993 bis 4.2 1993 statt.

In seiner Sitzung am 15.6.1993 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1181 Büntepark beschlossen ( Drs. Nr. 628/93, Zusatzantrag Drs. Nr. 833/93 ). Gleichzeitig entschied der Rat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, damit für das geplante Vorhaben der Lebenshilfe nach den Vorschriften des § 33 BauGB eine Baugenehmigung während der Planaufstellung erteilt werden konnte.

Zur Fortführung des Verfahrens beschloss der Rat in seiner Sitzung am 31.1.1994 die Drucksache Nr. 1370/93. Auf dieser Grundlage wurde für das Vorhaben der Lebenshilfe am 28.7.1994 ein positiver Bauvorbescheid erteilt.

Aus finanziellen Gründen kam es nicht zur Ausführung des Vorhabens durch die Lebenshilfe.

Die Lebenshilfe für Behinderte hat nun einen neuen Gebäudeentwurf vorgelegt, den sie zeitnah realisieren will. Sie hat darum gebeten, kurzfristig die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung ihres Vorhabens zu schaffen.

Da der Entwurf wesentlich vom Ursprungsentwurf abweicht, soll eine erneute frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen, wird die Verwaltung nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erneut in einem gesonderten Aufstellungsbeschluss die Entscheidung über evtl. vorgebrachte Anregungen beantragen, damit dann eventuell die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung gem. § 33 Abs. 2 BauGB geschaffen werden können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 6 beigefügt.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel erhält die Drucksache zur Kenntnis, da das Plangebiet im Bereich der Bemeroder Straße an den Stadtbezirk Döhren-Wülfel angrenzt.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) entspricht den Grundsätzen, die der Rat am 25.1.1996 beschlossen hat (Drucksache Nr. 985/95).

61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 20.01.2004