Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-0253/2004 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
- Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
| 15-0253/2004 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis) |
|
| ||||||||
| Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
|---|---|---|---|---|---|
| Einnahmen | Einnahmen | ||||
| Finanzierungsanteile von Dritten | €0.00 | Betriebseinnahmen | €0.00 | ||
| sonstige Einnahmen | €0.00 | Finanzeinnahmen von Dritten | €0.00 | ||
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | Einnahmen insgesamt | €0.00 | ||
| Ausgaben | Ausgaben | ||||
| Erwerbsaufwand | €0.00 | Personalausgaben | €0.00 | ||
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | €0.00 | Sachausgaben | €0.00 | ||
| Einrichtungsaufwand | €0.00 | Zuwendungen | €0.00 | ||
| Investitionszuschuss an Dritte | €0.00 | Kalkulatorische Kosten | €0.00 | ||
| Ausgaben insgesamt | €0.00 | Ausgaben insgesamt | €0.00 | ||
| Finanzierungssaldo | €0.00 | Überschuss / Zuschuss | €0.00 | ||
In seiner Sitzung am 15.6.1993 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1181 Büntepark beschlossen ( Drs. Nr. 628/93, Zusatzantrag Drs. Nr. 833/93 ). Gleichzeitig entschied der Rat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, damit für das geplante Vorhaben der Lebenshilfe nach den Vorschriften des § 33 BauGB eine Baugenehmigung während der Planaufstellung erteilt werden konnte.
Zur Fortführung des Verfahrens beschloss der Rat in seiner Sitzung am 31.1.1994 die Drucksache Nr. 1370/93. Auf dieser Grundlage wurde für das Vorhaben der Lebenshilfe am 28.7.1994 ein positiver Bauvorbescheid erteilt.
Aus finanziellen Gründen kam es nicht zur Ausführung des Vorhabens durch die Lebenshilfe.
Die Lebenshilfe für Behinderte hat nun einen neuen Gebäudeentwurf vorgelegt, den sie zeitnah realisieren will. Sie hat darum gebeten, kurzfristig die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung ihres Vorhabens zu schaffen.
Da der Entwurf wesentlich vom Ursprungsentwurf abweicht, soll eine erneute frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen, wird die Verwaltung nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erneut in einem gesonderten Aufstellungsbeschluss die Entscheidung über evtl. vorgebrachte Anregungen beantragen, damit dann eventuell die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung gem. § 33 Abs. 2 BauGB geschaffen werden können.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 6 beigefügt.
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel erhält die Drucksache zur Kenntnis, da das Plangebiet im Bereich der Bemeroder Straße an den Stadtbezirk Döhren-Wülfel angrenzt.
Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) entspricht den Grundsätzen, die der Rat am 25.1.1996 beschlossen hat (Drucksache Nr. 985/95).