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Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
· Das Verbot von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielcasinos, Wettbüros, Bordellen und bordellartigen Betrieben sowie Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen beschränkt sich nicht lediglich auf die Erdgeschosszonen, sondern bezieht sich auf alle Etagen.