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Bebauungsplan Nr. 1251, 2. Änderung - OPD-Zeppelinstraße;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1251, 2. Änderung
Ausweisung eines Sondergebietes für Verwaltungs- und
Bürogebäude, Wohnen und besondere Wohnformen
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen;
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch
Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der geplanten Maßnahme - Ausweisung eines Sondergebietes - werden Frauen und Männer in gleichem Maße betroffen. Auf eine besondere Erläuterung eventueller Auswirkungen kann daher aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, wie in den allgemeinen Zielen und Zwecken zum Bebauungsplan (Anlage2) unter dem Punkt "Auswirkung der Planung" dargestellt.
Begründung des Antrages
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1251, der hierfür, entsprechend der bisherigen Nutzung, "Oberpostdirektion" ausweist. Das Gebäude ist ein Baudenkmal und ortsbildprägent.
Die Oberpostdirektion als Behörde existiert nach der Umorganisation der Deutschen Post nicht mehr. Das Gebäude an der Zeppelinstraße steht inzwischen weitgehend leer. Um eine angemessene Nachnutzung für das Gebäude zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.
61.1 1
Hannover / 19.01.2004