Drucksache Nr. 15-0244/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radfahren auf denkmalgeschütztem Pflaster
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.02.2015
TOP 8.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0244/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radfahren auf denkmalgeschütztem Pflaster
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.02.2015
TOP 8.1.5.

Anfrage der CDU-Fraktion:

Es gibt in Mitte u. a. in der Oststadt denkmalgeschützte Straßen mit Kopfsteinpflaster, das viele Radfahrer dazu verleitet die Bürgersteige zu benutzen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Alternativen gibt es zum vorhandenen großformatigen Kopfsteinpflaster, so dass Radfahrer die Straße problemlos benutzen können und gleichzeitig das historische Bild weitgehend gewahrt wird?

Antwort der Verwaltung:

Sofern ein Straßenraum mit historischem Kopfsteinpflaster Bestandteil einer nach NDSchG geschützten Gruppe baulicher Anlagen ist oder in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirkungsraum eines geschützten Einzeldenkmals steht, ist grundsätzlich die Erhaltung des originalen Materials zu fordern.
Inwieweit und in welcher Form Alternativen zum Einsatz kommen können, ist der genauen Prüfung in jedem Einzelfall vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist sowohl die konkrete Aussage des Denkmalbestandes zu bewerten, als auch der konkrete öffentliche Belang der Benutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsstraße.Prinzipiell können als technische Alternativen je nach individuell vorliegenden Randbedingungen diskutiert und in die Abwägung eingestellt werden:

• Planebene Neuverlegung des vorhandenen Materials mit reduzierten Fugenbreiten
• Nachverfüllung der Fugen und Vermeidung der Auskehrung bei der Straßenreinigung
• Fugenverguss (z.B. bituminös, mit Epoxidharzmörtel, mit hydraulischem Mörtel)
• Neuverlegung des gesägten Originalmaterials
• Ersatz durch ein kleinteiligeres Pflaster

Im Vordergrund muss aber immer die Bewertung des Einzelfalls stehen.