Drucksache Nr. 15-0244/2013:
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-0244/2013
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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Achterberg, Agneta die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte liegen nicht vor.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Achterberg, Agneta hat mit Schreiben vom 19.12.2012 Ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06 
Hannover / 01.02.2013