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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Achterberg, Agneta die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte liegen nicht vor.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Achterberg, Agneta hat mit Schreiben vom 19.12.2012 Ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06
Hannover / 01.02.2013