Drucksache Nr. 15-0242/2021:
Zuwendung an den Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für das Projekt soziales Kaufhaus „Stöber-Treff Stöcken“ aus kommunalen Mitteln zum Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Stöcken
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
 
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15-0242/2021
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Zuwendung an den Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. für das Projekt soziales Kaufhaus „Stöber-Treff Stöcken“ aus kommunalen Mitteln zum Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Antrag,

dem Verein Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. (WTM) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021 aus dem Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 50/Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu
25.000 Euro

für das Projekt „Stöber-Treff Stöcken“ zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot für den Stadtteil ermöglicht Männern und Frauen gleichermaßen die Nutzung. Die beschäftigungsfördernden Maßnahmen des Werkstatt-Treffs sind für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Dabei werden individuelle Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Soziale Stadtteilentwicklung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 25.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.000,00 €

Begründung des Antrages

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam ge- stalten“ (ehemals Soziale Stadt) ist seit Jahren Schwerpunkt kommunalen Handelns in der Landeshauptstadt. Stöcken gehört seit 2008 zu den im Rahmen des Städtebauförderungs- programms geförderten Gebieten, ebenso wie derzeit Hainholz, Sahlkamp-Mitte, Mühlenberg und Oberricklingen Nord-Ost. Neben städtebaulichen Maßnahmen sind die mit kommunalen Mitteln geförderten sozialen Vorhaben für den Erfolg der Sanierung substanziell.

Der Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. (WTM) ist seit 2013 Träger des Sozialkaufhauses „Stöber-Treff Stöcken“, in dem Menschen mit geringen Einkommen die Möglichkeit haben kostengünstig einzukaufen. Gespendete Bekleidung, Wäsche, Haushaltsartikel, Spielzeug und vieles mehr werden angenommen, aufbereitet und für ein geringes Entgelt verkauft.

Gleichzeitig bietet der Stöber-Treff arbeitslosen Menschen, denen eine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt häufig nicht mehr möglich ist, eine sinnvolle Beschäftigung und Fortbildungs- angebote. Es werden Teilnehmer*innen über Arbeitsgelegenheiten (AGHs) und im Rahmen des §16i, SGB II – soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – beschäftigt und von einer pädagogischen Mitarbeiterin des WTMs sozialpädagogisch begleitet. Die Projektleitung, der die Koordinierung, die Mitarbeiterführung, Erstellung eines Regelwerkes, Kontrolle des Wareneingangs und -ausgangs sowie ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit obliegt, wird von einer weiteren Mitarbeiterin des WTMs (über §16i, SGB II) übernommen.

Der Stöber-Treff ist an sechs Tagen für jeweils fünf Stunden geöffnet, er wird von den Bewohner*innen in Stöcken gut angenommen. Die Einrichtung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Stöcken, bietet ein Unter- stützungssystem für Bewohner*innen mit geringem Einkommen, ermöglicht Arbeitsge- legenheiten im Stadtteil und so die gesellschaftliche Teilhabe der Teilnehmer*innen. Der Stöber-Treff hat sich zu einem sozialen Treffpunkt entwickelt, er fördert zudem die Weiternutzung von Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Nutzung.

Neben den Teilnehmer*innen über die Maßnahmen AGH und §16i SGB II, werden vom Träger WTM eine Projektleitung und eine sozialpädagogische Betreuungskraft (anteilig) eingesetzt.

Die Gesamtausgaben für den Stöber-Treff liegen bei 189.700 €, von denen 28.800 € Sachmittel für Miete, Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, etc. benötigt werden und 160.900 € für projektgebundene Personalausgaben.
Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Eigenmitteln und Erlösen des WTM (43.000 €) und Fördergeldern des Jobcenters (121.700 €).
Um die bestehenden Strukturen und den Personaleinsatz des Stöber-Treffs zu sichern werden für den Zeitraum vom 1.1.-31.12.2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 25.000 € benötigt.

Die Zuwendung wird gemäß den städtischen Zuwendungsrichtlinien bis zum genannten Höchstbetrag von 25.000 € als Anteilsfinanzierung bewilligt und ausgezahlt. Die Mittel stehen im Haushalt 2021, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 zur Verfügung.

Der Träger hat zur nachhaltigen Verstetigung des Stöbertreffs auch einen erhöhten Zuwendungsantrag bei der LHH zum Haushalt 2021/2022 gestellt. Sollte die erhöhte Zuwendung vom Rat der Stadt gewährt werden, vermindert sich die Zuwendung aus den Mitteln Sozialer Zusammenhalt entsprechend.
50 
Hannover / 15.10.2020