Anfrage Nr. 15-0238/2005:
HKP V - Gebäude Krausenstraße / Schlägerstraße

Inhalt der Drucksache:

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HKP V - Gebäude Krausenstraße / Schlägerstraße

Anfrage

HKP V

Durch den Verkauf von fünf Gebäuden gemäß HKP V will die Verwaltung Einsparungen im Schul- und Kulturhaushalt vornehmen. Eine der fünf Schulen sollte das Gebäude Krausen-straße/Schlägerstraße der Sehbehindertenschule mit anhängender Südstadtbibliothek sein.





Wir fragen daher die Verwaltung:


1. Ist es richtig, dass die Hörbehindertenschule die Räume der Sehbehindertenschule

übernimmt?
2. Wenn nicht die Hörbehindertenschule die Räume übernimmt welche Schule kommt

dann in das Gebäude?
3. Wie soll hier eine Einsparung erzielt werden wenn das Schulgebäude nicht zum

Verkauf steht?