Antrag Nr. 15-0230/2022 N1:
Verkehrsführung Bischof-von-Ketteler-Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsführung Bischof-von-Ketteler-Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der März-Sitzung über die laufenden Planungen zur zukünftigen Verkehrsführung im Bereich der Bischof-von-Ketteler-Straße zu berichten. Bis zur endgültigen Realisierung der Verkehrsführung wird die Verwaltung gebeten, den Straßenabschnitt hinter der westlichen Zufahrt zumab dem Park and Ride Parkplatz mittels Verkehrszeichen zu sperren und nur für die Zufahrt zum privaten Parkplatz des Gebäudes Grünspechtwiese 1 und Radfahrer freizugeben.

Begründung

Die Bischof-von-Ketteler-Straße eine wichtige und viel genutzte Verbindungsstraße für Fußgänger- und Radfahrer in Bothfeld. Gerade die jüngsten Verkehrsteilnehmer aus dem westlichen Stadtteil nutzen die Straße, um die Grundschule Gartenheimstraße zu erreichen. Umgekehrt erreichen Kinder und Jugendliche aus dem östlichen Stadtteil die Bezirkssportanlage über diese Straße.
Das neu entstandene Wohnquartier Herzkamp und die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Kurze-Kamp-Straße verändern seit Baubeginn die Verkehrsführung in diesem Bereich. Bislang war die Bischof-von-Ketteler-Straße im Abschnitt zwischen Zufahrt Park & Ride Parkplatz und dem Parkplatz der Bezirkssportanlage für den motorisierten Fahrzeugverkehr gesperrt. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes Grünspechtwiese 1 wurde auch ein dazugehöriger privater Parkplatz angelegt, dessen Zufahrt über die Bischof-von-Ketteler-Straße erfolgt. Seitdem ist die Straße als Spielstraße ausgewiesen und somit auch für den motorisierten Verkehr freigegeben. Es mehreren sich Hinweise, dass dieser Straßenabschnitt nicht nur für die Erreichung der Grundstückszufahrt genutzt wird, sondern auch als nächstgelegener Absetzpunkt für die Bezirkssportanlage.
Daher wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung über die laufenden Planungen zur zukünftigen Verkehrsführung zu berichten. Bis zur endgültigen Realisierung der Verkehrsführung wird die Verwaltung gebeten, den Straßenabschnitt mittels Verkehrszeichen zu sperren und nur für Nutzer des privaten Parkplatzes und Radfahrer freizugeben, damit Fußgänger und Radfahrer diesen Abschnitt wieder gefahrlos nutzen können.