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Die Tanklastzüge müssen die Tankstelle ordnungsgemäß verlassen können, ohne den gegenüberliegenden Bürgersteig zu befahren.
Dies ist durch das Parken in der zur Tankstelle gelegenen Parkfläche nicht möglich.
Der Antrag wurde am 14. November 2012 gestellt und diesem wurde wie folgt begründet stattgegeben.
Entscheidung In der Parkbucht vor Haus Brabeckstraße 153 (Brabeck Apotheke) ist der Bordstein auf 2,0 m Länge abgeflacht. Dort wird Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote) StVO, eine so genannte „Zick-Zack-Markierung“ markiert. Dem Antrag wird somit gefolgt.
18.62.06. / 66.12 Hannover / 03.12.2012
Trotz einer Nachfrage auch zum Verständnis der Begründung im Mai 2013 ist nichts veranlasst oder in die Praxis umgesetzt worden.
Dies ist in jeglicher Hinsicht allgemeinverständlich nicht akzeptabel oder zu verstehen.
Bislang ist eine Markierung noch nicht aufgebracht worden. Die Situation der Behinderung für Tanklastfahrzeuge hat weiterhin Bestand.
Die Brabeckstraße musste die letzten Monate durch die Betreiber wie auch polizeilich gesperrt werden, damit Tanklastzüge rückwärts das Gelände verlassen konnten.