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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Bettina Lemke
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Lemke die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Lemke hat mit Schreiben vom 7.01.2014 ihren Rücktritt aus dem Bezirksrat mit Wirkung zum 1.2.2014 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endete damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06
Hannover / 31.01.2014