Drucksache Nr. 15-0221/2011:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0221/2011
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1750 - Verbrauchermarkt nördlich Spielhagenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
    - Festsetzung eines Lebensmittelvollversorgers mit Getränkemarkt, Blumenladen und Backshop mit ca. 2.000 m² Verkaufsfläche -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan dient dazu, die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung vorrangig mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs zu verbessern. Dies kommt allen Menschen im Stadtteil zugute.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Auf dem Grundstück Spielhagenstraße Nr. 23A hat ein großflächiger Verbrauchermarkt seit vielen Jahren seinen Standort. Der Vorhabenträger beabsichtigt, das bestehende Gebäude abzureißen und durch einen neuen, modernen Markt zu ersetzen.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 620 von 1979. Dieser setzt für das Grundstück Gewerbegebiet fest. Einkaufszentren und Verbrauchermärkte sind nach § 2 der textlichen Festsetzungen ausgeschlossen. Der bestehende Markt genießt Bestandsschutz. Für den Neubau ist eine Änderung des Planungsrechtes erforderlich.


Der Vorhabenträger hat bei der Landeshauptstadt Hannover einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.

Das betroffene Grundstück liegt im Stadtteil Südstadt. Im Westen und Südwesten befindet sich mehrgeschossige Wohnbebauung entlang der Spielhagen- und Tiestestraße sowie in den umliegenden Straßen in Blockrandbebauung. Der Markt am Rande dieses Wohngebietes liegt somit in einer (teil-) integrierten Lage und dient der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs.

Durch die Lage im Quartier ist der Markt hervorragend zu Fuß erreichbar. Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht über die Buslinie 121, Haltestelle St.-Heinrich- Kirche. Es werden aber auch ausreichend Stellplätze für Kfz und Fahrradabstellbügel zur Verfügung stehen. Die Zufahrt erfolgt über die Spielhagenstraße. Auf dem bisher vollständig versiegelten, ca. 7.900 m² großen Grundstück sollen rund 300 m² neue Grünflächen mit standortgerechter Bepflanzung geschaffen werden.

Der auf dem westlich benachbarten Grundstück Tiestestraße 14c untergebrachte Getränkemarkt soll im Zuge des Neubaus in den neuen Markt integriert werden. Dasselbe gilt für den bereits auf dem Markt-Grundstück bestehenden Blumenladen. Der neue Markt soll mit einer Nutzfläche von ca. 2.500 m² eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 2.000 m² incl. Getränkemarkt, Blumenladen und Bäckerei mit Café aufweisen. Durch das Vorhaben wird es keinen Zuwachs an Verkaufsflächen geben. Trotzdem ist mit dem neuen Markt eine Verbesserung des Sortiments hinsichtlich Tiefe und Breite vorgesehen. Hierzu gehört auch eine Erweiterung des Frischeangebots.

Im Bereich der Anlieferung der Lebensmittel ist ein Stellplatz für Altglascontainer vorgesehen.

Durch den Neubau ist ein zeitgemäßes energetisches Konzept möglich, das über die Anforderungen der aktuellen EnEV hinausgeht.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Zur Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Aufstellung des Bebauungsplanes sind zurzeit die Drucksachen Nrn. 2613/2010 und 2613/2010 E1 im Beratungsgang.

61.12 
Hannover / Jan 25, 2011