Antrag Nr. 15-0220/2018:
Verzicht auf die Verzinsung bei Ratenzahlungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Verzicht auf die Verzinsung bei Ratenzahlungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich dafür einsetzt, dass die Verzinsung für die Raten, die die Stadt im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abwälzen kann, ersatzlos gestrichen wird.

Begründung


Die Anlieger stecken z.T. noch in laufenden Finanzierungen, die Haushalte sind auf diese Belastung kalkuliert und eine zusätzliche Belastung von dritter Seite, viele auf eine finanzielle Belastungsprobe bis hin zum Ruin führen.

Die Stadt beschreitet mit dem Festsetzen von festen Zinssätzen eine juristische Grauzone, da zum einen keine Geschäfte zu Lasten Dritter getätigt werden dürfen, und sich zum anderen die Frage aufzwängt, inwieweit hier ein durch die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" erlaubnispflichtiges Geschäft durch die Stadt Hannover vorliegt. Die Anlieger zahlen schon Grundsteuer für den Erhalt der Straße.