Anfrage Nr. 15-0220/2017:
Verkehrssicherheit

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrssicherheit

In der Berkelmann Straße vor den Ausfahrten der vorhandenen Parkplätze und vor dem Parkplatz Berkelmann Straße 1A-1C kommt es immer wieder zu Beinahe-Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern, da es hier anscheinend eine Unklarheit bezüglich der „Rechts vor Links“ Regelung gibt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, hier eine eindeutige Klärung im Sinne der Verkehrssicherheit zu schaffen?
2. Würde hier z.B. die Aufstellung von Verkehrsschildern Nr. 205 (Vorfahrt gewähren)
helfen?