Drucksache Nr. 15-0219/2019 S1:
Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.03.2019
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0219/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Parkverbot für Autos über 3,5 Tonnen an Teilstücken Hannoversche Str.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.03.2019
TOP 9.1.2.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, das Parken von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen abwechselnd an besonders schmalen Gehweg-Stellen ab Haltestelle Meyers Garten bis Haltestelle Kampstraße durch Aufstellen von Parkverbotschildern mit diesem Zusatzschild zu verbieten.

Entscheidung

Dem Antrag auf parkbeschränkende Beschilderung in der Hannoverschen Straße wird nicht gefolgt.

Hinsichtlich einer Parkbeschränkung für LKWs gibt es eine gesetzliche Regelung (§ 12 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung - StVO). Danach ist mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 h bis 06.00 h und an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Darüber hinaus sind nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Hannoverschen Straße, die als Haupterschließungsstraße ausgewiesen ist, hat eine Fahrbahnbreite von ca. 9 m.
Aus dem bisherigen Schriftwechsel wurde erkennbar, dass sich die Problematik auf geparkte Sprinter bezieht. Sprinter weisen eine Breite von bis zu 2,20 m auf. Selbst bei beidseitiger Beparkung verbleibt eine Restfahrbahnbreite von deutlich über 4,0 m, so dass der Begegnungsverkehr PKW / PKW problemlos erfolgen kann. Für den Ausnahmefall PKW / Bus sind bereits partielle Haltverbotbereiche zum Ausweichen vorhanden. Bei einer Ausweisung nur PKW-Parken verbliebe kaum eine größere Fahrbahnbreite, da PKWs auch eine Breite bis zu 2,0 m aufweisen.
Somit sind keine besonderen Umstände erkennbar, die es rechtfertigen würden, eine Parkbeschilderung nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu installieren.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist ein ordnungsgemäßes Parken von Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Hannoverschen Straße nicht zu kritisieren. Nach Rücksprache mit der Polizei handelt es sich bei dem in Rede stehenden Bereich auch nicht um einen Unfallschwerpunkt, so dass aus dieser Sicht zwingend Maßnahmen zu treffen wären.