Antrag Nr. 15-0219/2018:
§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung erweitern

Inhalt der Drucksache:

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§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung erweitern

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen,
dass die Verwaltung sich dafür einsetzt den §1 der Straßenausbaubeitragssatzung wie folgt zu erweitern:

„Widerspricht die Kostenmehrheit der Anlieger dem Vorhaben der Stadt und ist eine Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge sichergestellt, können keine Kosten umgelegt werden."

Begründung


Die Anlieger stecken z.T. noch in laufenden Finanzierungen, die ihn der Belastung im jeweiligen Haushalt eingeplant sind. Außerordentliche Belastungen führen zu starken finanziellen Einschnitten bis hin zum finanziellen Ruin.

Die Anlieger werden ungefragt zur Kasse gebeten für Straßenbaumaßnahmen, über deren Bedarf sie als die Straße nutzenden Anlieger nicht gefragt werden. Der in § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung unterstellte wirtschaftliche Vorteil suggeriert eine stete Verkaufsabsicht der Anlieger. Inwieweit die Kosten für das Objekt erhöhen ist markt- und käuferabhängig. Der offizielle Mietspiegel der Stadt Hannover kennt keine preissteigernden Faktoren der Qualität der Erschließung.

Da das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der einzelne Mensch seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann, sind somit vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend, wie in diesem Fall durchaus strittig, sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.