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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Naemi Hüsemann
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Naemi Hüsemann die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Frau Hüsemann hat mit Schreiben vom 01. Januar 2024 ihren Rücktritt aus dem Bezirksrat zum 01.Januar 2024 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07
Hannover / Jan 29, 2024