Antrag Nr. 15-0216/2019 N1:
Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3

Inhalt der Drucksache:

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Anhörung der Denkmalschutzbehörde zum Haus in der Pinkenburger Str. 3

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Wir fordern eine Anhörung der Landesdenkmalschutzbehörde im Bezirksrat Buchholz-Kleefeld. Inhalt der Anhörung ist das Haus in der Pinkenburger Str. 3. Die Anhörung soll im ersten Halbjahr 2019 stattfinden. Ebenso fordern wir einen Sachstandsbericht der Verwaltung zum genannten Haus.

Begründung


Die Verwaltung, Denkmalschutzbehörde, konnte bisher nicht glaubhaft darlegen, dass alle nötigen und möglichen Schritte unternommen wurden, um für den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses in der Pinkenburgerstr. 3 Sorge zu tragen. Die Verwaltung soll darlegen wie, bis wann, mit welchen Mitteln, welchen Zwangsmaßnahmen, eigenen Maßnahmen, das Haus erhalten werden soll. Die Verwaltung soll ebenso darlegen, inwiefern, Zwangsmaßnahmen vorgenommen werden und ab welchem Zeitpunkt die Verwaltung eine Enteignung in Betracht ziehen würde.