Antrag Nr. 15-0216/2010:
Prüfung Hundeanleinpflicht im Stadtbezirk / Randgebiet Seelhorster Wald

Inhalt der Drucksache:

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Prüfung Hundeanleinpflicht im Stadtbezirk / Randgebiet Seelhorster Wald

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
die Verwaltung überprüft ob das Randgebiet des Seelhorster Waldes auch außerhalb der
Brut- und Setzzeit mit Leinenpflicht belegt werden kann und sollte.

Begründung

Das besagte Gebiet wird besonders im Bereich des befestigten Weges zwischen Annastift-
Gebiet und Emslandsiedlung (Börgerstraße),dem Dreibirkenweg und dem Weg parallel zur
Waldteichsiedlung stark von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Auch viele Kinder bewegen
sich dort. In jüngster Zeit erst hat dort ein Hund eine Passantin heftig angegriffen und
gebissen. Den Angaben der Betroffenen nach gibt es häufiger Vorfälle, die leider nicht
immer gemeldet würden. Eine Leinenpflicht, kann aber wohl nur nach bestimmten
Bedingungen, die geprüft werden müssen eingeführt werden.