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Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Ricklingen
Antrag,
Herrn Andreas Gründel für eine Amtszeit von 5 Jahren zum Schiedsmann für den Bezirk Hannover-Ricklingen zu wählen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt. für das Amt einer Schiedsperson können sich Frauen und Männer bewerben, die die Voraussetzungen gem. § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter erfüllen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach Ablauf der Amtszeit der bisherigen Schiedsperson war das Schiedsamt neu auszuschreiben. Herr Gründel hat die Auswahlkommission im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs überzeugt und wird von deren Mitgliedern nun zur Wahl vorgeschlagen. Die Interessenvertretungen der Schiedspersonen wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz angehört.