Anfrage Nr. 15-0207/2014:
Gärten an der Laatzener Straße

Inhalt der Drucksache:

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Gärten an der Laatzener Straße

Entlang der Laatzener Straße zwischen Wülfeler Straße und dem Fußweg zur Enthorststraße befinden sich auf der östlichen Seite Gärten, die zum Teil bewirtschaftet, zum Teil auch unbewirtschaftet sind. Ein Garten reicht bis an den fortgeführten Radweg heran, weil der Fußweg auf die Enthorststraße führt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welcher rechtlichen Situation (mit der Darstellung der Einzelheiten) unterliegen diese Gärten?

2. Welcher Zulässikeit unterliegt die Werbung an Zäunen von nicht benutzten Gärten?

3. Warum ist an diesem Teil der Straße kein Gehweg vorhanden – trotz der Garteneingänge zur Laatzener Straße hin?