Anfrage Nr. 15-0206/2020:
Ermessensgrundlagen für die Aufrechterhaltung von Straßensperren im Grünen Hagen

Inhalt der Drucksache:

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Ermessensgrundlagen für die Aufrechterhaltung von Straßensperren im Grünen Hagen

In den Drucksachen 15-3049/2019 F1 bzw. 15-2905/2019S1 erklärt die Verwaltung, den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Bezirksrates nicht folgen zu können. Dem Entscheidungsrecht des Bezirksrates gem. Hauptsatzung der LHH bzw. NKomVG stünde in diesem Fall Bundesrecht entgegen. Bei Aufhebung von Sperren sei mit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Die Verwaltung begründet die erhöhte Verkehrsgefahr mit einer prognostizierten Zunahme des Verkehrs um 4.000 KFZ/h und einer Gefährdung von Senioren und Schulkindern. Die Ermessensgrundlagen werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk hinsichtlich der Plausibilität der gemachten Angaben bezweifelt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie erklärt sich die Verwaltung, dass ihr "Städtisches Verkehrsmodell“ bei Wegnahme der Sperrungen eine Verkehrszunahme von 4.000 Kfz/24h im Vergleich zur Situation vor der Sperrung der Straße „In der Rehre“ prognostiziert, wenn eine Verkehrszählung kurz vor Aufstellung der Sperren ergeben hat, dass die Verkehrsfrequenz der Rehre von insgesamt ca. 7.000 Kfz/24h beträgt (15-0546/2019 S1)? Welchen Anteil haben die Verkehre, die beispielsweise von und nach Wettbergen, Mühlenberg, Ronnenberg, Davenstedt, Linden und über die Bornumer Straße in das Stadtzentrum und den östlichen Teil der Stadt und somit nicht über die Umleitungsstrecke führen bzw. potentiell durch den Grünen Hagen führen könnten?
2. Welcher Anteil der auf die Umleitungsstrecke entfallenden Verkehre würde aus Sicht der Verwaltung bei Aufhebung der Sperren nicht mehr die ausgewiesene Umleitungsstrecke nutzen und worauf basiert diese Annahme?
3. Inwieweit und wieviele Senioren und Schulkinder würden aus Sicht der Verwaltung gefährdet und worauf basiert diese Annahme?