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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherr Urs Mansmann
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr Urs Mansmann die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es entsteht keine Auswirkung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Urs Mansmann hat mit am 20.12.2023 zugegangenen Schreiben seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Misburg-Anderten erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten durch Verzicht zu dem von ihm erklärten Zeitpunkt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
18.63.05
Hannover / Jan 25, 2024