Antrag Nr. 15-0205/2016:
Kärntner Platz

Inhalt der Drucksache:

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Kärntner Platz

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Kärntner Platz seiner Bestimmung nach als öffentliche Grünfläche (Schmuckplatz) zu erhalten und diesen nicht zu bebauen sowie laufende Prüfungen zur Sondergenehmigung für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nicht weiter zu verfolgen.

Begründung

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12. Dezember 2015 beantwortete die Verwaltung eine Anfrage nach der Eignung des Kärntner Platzes zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft damit, dass der Platz „im Fluchtlinienplan 452 als öffentliche Grünfläche (Schmuckplatz) festgesetzt“ ist und eine Flüchtlingsunterkunft daher nicht zulässig sei. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung gleichwohl prüfe, ob eine Sondergenehmigung erteilt werden könne.

Der Kärntner Platz wird zu Recht als Schmuckplatz eingestuft. Eine Bebauung würde dem Quartier eine wichtige Grünfläche nehmen. Weiterhin stünde eine flächige Bebauung des Platzes, beispielsweise mit einer Flüchtlingsunterkunft, im starken Kontrast zur gewachsenen Struktur der umliegenden Häuser. Auf eine Bebauung ist daher zu verzichten.