Drucksache Nr. 15-0201/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mülleimer im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.02.2024
TOP 6.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-0201/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mülleimer im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.02.2024
TOP 6.5.1.

Mehrere Bürger haben mich darauf hingewiesen, dass sich in der Landwehrstraße/Ecke Reichhelmstraße ein Abfalleimer/Mülleimer befunden hat. Dieser wurde entfernt und auf der anderen Straßenseite angebracht.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer ist zuständig für das Entfernen bzw. Aufstellen von Mülleimern?

2. Warum wurde der Mülleimer an der oben erwähnten Stelle entfernt?

3. Gibt es Planungen, dass wieder ein neuer Mülleimer an der obigen Stelle angebracht wird.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.
Die Stadtreinigung stellt oder hängt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als hoheitliche Reinigungsbehörde gemäß § 52 Niedersächsisches Straßengesetz Abfallbehälter in den von ihr betreuten Straßen auf. Dies geschieht aus reinigungsfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der Frequentierung der entsprechenden Straße. Der Auslastungsgrad der öffentlichen Abfallbehälter wird durch die zuständige Betriebsstätte regelmäßig kontrolliert. Eine möglichst effiziente Bewirtschaftung (Montage, Demontage, Leerung, Reparatur, usw.) erfolgt im Hinblick auf die Kostendeckung durch den Gebührenhaushalt bedarfsorientiert.

Zu Frage 2.
Der Abfallbehälter wurde auf Grund von Zweckentfremdung durch Entsorgung von Gewerbemüll, vermutlich eines in der Nähe ansässigen Gastronomiebetriebes, auf die andere Straßenseite versetzt. Diese Maßnahme hat sich im Hinblick auf den für die Straße festgelegten Reinigungsintervall und dem damit verbundenen Leerungsintervall des Abfallbehälters sehr gut bewährt.

Zu Frage 3.
Aus den in Punkt 2 aufgeführten Gründen ist es nicht geplant, den Abfallbehälter wieder an die alte Stelle zu versetzen oder einen neuen Behälter dort zu installieren, weil sofort wieder mit Zweckentfremdung im größeren Umfang zu rechnen ist.