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Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Biere die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte sind nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Biere hat mit Schreiben vom 23. Januar 2011 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat niederlegt. Gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 NGO endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen durch Verzicht. Die Voraussetzung des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 02.02.2011