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Mit dem Antrag „15-2812/2019 N1: Werbemöglichkeiten für Vereine und Kulturveranstaltungen im Stadtbezirk“ wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, in wieweit Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Werbeplakaten und -ständern für Vereine, Kulturveranstaltungen und andere nicht kommerzielle Veranstaltungen im Stadtbezirk, jeweils nach Einzelfallprüfung, erteilt werden können. Gerade im Nachgang zur aktuell leider immer noch alles beherrschenden Pandemie benötigen auch ehrenamtliche Organisationen jede mögliche Hilfe und Unterstützung, um auf ihre zukünftig geplanten Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr solche kaum stattfinden konnten und viele Vereine ihre finanziellen Reserven strapazieren mussten.
Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für Vereine und Einrichtungen, um möglichst kostenneutral im Straßenraum auf ihre Termine aufmerksam zu machen?
2. Welches Ergebnis brachten die angedachten Gespräche mit X-City Marketing im Hinblick auf die Konditionen für nichtkommerzielle Einrichtungen?