Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-0198/2008 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.04.2008: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
| 15-0198/2008 (Originalvorlage) |
![]() | Beschlussdrucksache | |||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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die Veränderungssperre Nr. 81 für den Geltungsbereich der 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 beschlossen. Die Veränderungssperre trat am 4.10.2007 in Kraft.
Das Grundstück ist zur Zeit unbebaut. Es ist dem Verwaltungsstandort an der Hans-Böckler-Allee zuzuordnen.
Da der Standort insbesondere für Büros und Verwaltungen geeignet ist und die städtischen Konzepte im Plangebiet keinen Einzelhandel vorsehen, soll die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet für Büro und Verwaltung festgesetzt werden.
Die Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie die Lage und Größe der überbaubaren Grundstücksflächen sollen nicht geändert werden.
Der Bebauungsplan Nr. 672, 3. Änderung soll die Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche sicherstellen; dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt (siehe auch Abschnitt 5
- Verfahren - der Anlage 2 zu dieser Drucksache).
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.