Drucksache Nr. 15-0198/2008:
Bebauungsplan Nr. 672, 3. Änderung, westlich Röpkestraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0198/2008
4
 

Bebauungsplan Nr. 672, 3. Änderung, westlich Röpkestraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 672, 3. Änderung
    - Festsetzung eines Sondergebietes für Büro und Verwaltung, Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen-
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Die Planung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 672 aus dem Jahr 1979. Dieser setzt hier Kerngebiet fest. Einzelhandel ist ohne Flächenbegrenzung zulässig. Am 27.01.2000 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 (der damals auch den Geltungsbereich dieser 3. Änderung einschloss) mit dem Ziel gefasst, hier Einzelhandel auszuschließen. Am 27.9.2007 wurde

die Veränderungssperre Nr. 81 für den Geltungsbereich der 2. und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 672 beschlossen. Die Veränderungssperre trat am 4.10.2007 in Kraft.

Das Grundstück ist zur Zeit unbebaut. Es ist dem Verwaltungsstandort an der Hans-Böckler-Allee zuzuordnen.

Da der Standort insbesondere für Büros und Verwaltungen geeignet ist und die städtischen Konzepte im Plangebiet keinen Einzelhandel vorsehen, soll die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet für Büro und Verwaltung festgesetzt werden.


Zulässig sollen hier Büro- und Verwaltungsgebäude sein. Einzelhandel soll in Zukunft nicht mehr zulässig sein.

Die Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie die Lage und Größe der überbaubaren Grundstücksflächen sollen nicht geändert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 672, 3. Änderung soll die Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche sicherstellen; dabei handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt (siehe auch Abschnitt 5
- Verfahren - der Anlage 2 zu dieser Drucksache).

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.

61.12 
Hannover / Jan 10, 2008