Drucksache Nr. 15-0193/2019 S1:
Einrichtung eines Friedhains
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.02.2019
TOP 9.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0193/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einrichtung eines Friedhains
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.02.2019
TOP 9.3.3.

Beschluss

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, in Bereichen der Friedhöfe in Misburg oder Anderten, die nach Aussage der Verwaltung freie Kapazitäten haben, die Planung und Einrichtung eines Friedhains (eines sogenannten Bestattungswaldes, auch Urnen-, Begräbnis-, oder Naturbegräbnisstätte) zu ermöglichen und zwar in dem Teil, in dem durch seinen Baumbestand eine Beisetzung von Totenasche unter einem Baum möglich ist.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Begründung:
Auf den in Betrieb befindlichen acht Stadtteilfriedhöfen können aufgrund tendenziell geringer Flächenangebote nicht alle Grabarten angeboten werden. Dagegen sollen die bezirks- und stadtteil-unabhängigen Stadtfriedhöfe möglichst alle Grabarten in ihrem Angebot haben. Dieses Ziel besteht auch für das Angebot von pflegearmen Wahlgrabstätten, wie den Baumgräbern.

Dagegen ist die Einrichtung eines Bestattungswaldes nur dort möglich, wo tatsächlich auch Wald auf einem Friedhof vorhanden ist. Die Landeshauptstadt Hannover ist eine der wenigen Gemeinden, die zum einen echte Waldflächen auf einem ihrer Friedhöfe hat und diese seit 2005 für Waldbestattungen nutzt (Seelwald auf dem Stadtfriedhof Seelhorst), zum anderen hat sie mit dem Stadtteilfriedhof Misburg, der als Waldfriedhof angelegt wurde, ein Angebot mit einer besonders baumintensiven Friedhofsgestaltung.

Der Waldfriedhof in Misburg zeichnet sich durch seinen großen, inzwischen auch alten Baumbestand aus. Dieser Baumbestand hat zwar auch während der letzten Stürme Schaden genommen, doch hatte die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage erklärt, dass eine Neugestaltung nicht erforderlich ist und die entstandenen Schäden beseitigt wurden. Dagegen wird es in den nächsten Jahrzehnten erforderlich sein, altersbedingte Verluste an Baumstandorten in Abwägung mit dem Bedarf an ausreichend Bestattungsfläche zu ersetzen. Allgemeines Ziel der Verwaltung ist es, den waldartigen Charakter dieses Friedhofs möglichst zu erhalten.

Die Anlage eines Friedhains, also einer Waldbestattungsstätte, wie sie in etwa dem Seelwald entspricht, kann auf dem Stadtteilfriedhof Misburg nicht vorgenommen werden, weil hierzu eine freie Abteilung oder eine belegbare Abteilung, die mit Waldbäumen bestanden ist, fehlt. Die freien Grabstätten, die ca. 30 % der Grabstätten auf dem Waldfriedhof ausmachen, stehen auch nicht für Umgestaltungen auf einer zusammenhängenden Fläche zur Verfügung, sondern sind vor allem unbelegte Grabstätten innerhalb der Abteilungen. Für eine seriöse, nachhaltige Friedhofsunterhaltung ist es zwingend erforderlich, unbelegte Gräber von 20-30% vorzuhalten.

Der Wunsch nach Bestattung in der Nähe eines Baumes kann auch ohne die Einrichtung eines „Friedhains“ auf jedem städtischen Friedhof erfüllt werden, insbesondere auf dem Waldfriedhof, da der große Baumbestand hier viele Möglichkeiten bietet. Der Erhalt dieses Baumbestandes ist eine wichtige Aufgabe der Friedhofsverwaltung. Insgesamt werden knapp 22.000 Bäume auf den städtischen Friedhöfen unterhalten und bei Verlust möglichst nachgepflanzt.

Auch der Wunsch nach geringer Pflege kann auf den Stadtteilfriedhöfen erfüllt werden, denn es stehen Urnen-Rasen-Reihengräber zur Verfügung, in deren Nähe auf dem Waldfriedhof auch Bäume sind – und jede individuelle Wahlgrabstätte kann mit einer Rasenpflege langfristig pflegearm gestaltet werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, insbesondere für diejenigen, die weggezogen sind und nur gelegentlich Hannover besuchen kommen, die Nutzungsrechte an einem Baumgrab (Urnen-Wahlgrab für maximal zwei Urnen) auf dem Stadtfriedhof Lahe zu erwerben. Je nach dem, aus welcher Richtung die Anreise erfolgt, kann auch jeder andere Stadtfriedhof mit diesem Angebot (Stöcken, Ricklingen, Seelhorst) gewählt werden.

Bei der Auswahl eines Wahlgrabes auf einem Stadtteilfriedhof stehen die städtischen Mitarbeiter*innen gern beratend zur Seite, wenn es um die Lage in der Nähe von Bäumen, Wegen, Wasserstellen, Eingängen etc. geht.