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Die Auferstehungs-Kirchengemeinde wird demnächst ihr Gebäude für die Kita nicht mehr zur Verfügung stellen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wurden von der Verwaltung Nachverhandlungen geführt, um zu erreichen, dass die Kita-Kinder nicht in die Schule umziehen müssen?
2. Aus welchem Grund können die Kinder nicht die Räume der Auferstehungs-
Kirchengemeinde nutzen bis das neue Gebäude fertiggestellt ist?
3. Gibt es noch eine Chance, sodass die Kita-Kinder nicht in die Schule umziehen
müssen?