Anfrage Nr. 15-0190/2020:
Altersarmut im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Altersarmut im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Das Rentenniveau in Deutschland ist durch die sogenannten Rentenreformen der letzten dreißig Jahre insgesamt gesunken. Insbesondere der von der CDU/SPD-Bundesregierung mit dem sogenannten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz initiierte Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. März 2007 zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Lebensjahre hat zu einer deutlichen Niveau-Senkung beigetragen. Bei Inanspruchnahme der Altersrente vor Erreichung der Altersgrenze müssen Regel-Rentnerinnen und -Rentner nunmehr für jeden vorzeitigen Monat Abschläge in Kauf nehmen. Im Übrigen trägt der im EU-Vergleich extrem stark vorhandene Niedriglohnsektor viel zum Altersarmutsrisiko bei.

Zeitgleich steigen die Wohnkosten in Buchholz-Kleefeld und damit die Unterkunftsbedarfe seit Jahren sehr stark - wie insgesamt in Hannover und in ganz Deutschland. Die Folge ist, dass der für den Lebensunterhalt verbleibende Teil der Altersrente immer weiter absinkt. Die Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten auf Sozialleistungen dürfte damit immer weiter ansteigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich mit Bezug auf den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld:


1. Wie viele Personen nehmen im Stadtbezirk ihren Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. dessen Vorgänger dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) oder auf Wohngeld wahr und wie hat sich die Inanspruchnahme derartiger Leistungen in den letzten 30 Jahren entwickelt?

2. Wie hoch ist die Dunkelziffer der grundsätzlich Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII oder nach dem Wohngeldgesetz (WGG), die bisher keine Leistungen beantragt haben, und bestehen Konzepte der Landeshauptstadt, diese zur Antragstellung zu animieren?

3. Bietet die Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk oder für Bewohner*innen des Stadtbezirks auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten Beratung und Informationen für potenziell Anspruchsberechtigte an (z.B. in Senior*innenkreisen, im betreuten Wohnen, in Alten- und Pflegeheimen o.ä.m.)?