Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
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An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) |
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So sind Begehungen erfolgt, die nötigen Kostenvoranschläge und technischen Rahmenbedingungen sind abschließend abgeklärt, aber der schon seit Jahren andauernde Planungsprozess findet bisher keinen Abschluss.
Die von allen Seiten angeregte und unstrittig gewünschte WLAN – Ausstattung würde nicht nur die Vermietungsvoraussetzungen zeitgemäß anpassen, sondern bei Gremiensitzungen und Bezirksratssitzungen den Internetzugang verbessern, bzw. überhaupt erst ermöglichen.
Planung und Beauftragung von W-LAN erfolgen auf Anforderung der Fachbereiche zentral durch den Bereich Informations- und Kommunikationssysteme. Kostenträger für den öffentlichen Internetzugang sind die nutzenden Fachbereiche.
Fachbereich Kultur
Stadtteiltreff Sahlkamp
FZH Vahrenwald (Erweiterung)
FZH Linden
FZH Ricklingen
FZH Lister Turm
FZH Döhren
Bürgerhaus Misburg
Stadtteilzentrum Mühlenberg
Stadtteilzentrum Stöcken
Die Realisierung erfolgt nach Festlegung der technischen Lösung und Priorität im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Die genannten Objekte werden sukzessive, überwiegend ab 2017 ausgestattet.
Von Begehungen und Kostenvoranschlägen hinsichtlich W-LAN im FZH Linden ist im Bereich Informations- und Kommunikationssysteme nichts bekannt, ebenso von einem Planungsprozess, der Jahre anhält. Die Netzplanung des Bereiches ist seit Ende 2016 involviert.
Der Fachbereich Kultur hat für die Freizeitheime priorisiert, in welcher Reihenfolge das Projekt “Bereitstellung von öffentlichem W-LAN in Stadtteilkultureinrichtungen“ geplant wird. Eine erste Begehung findet dazu am 07.02.2017 im Stadtteiltreff Sahlkamp statt. Bei den Begehungen werden Umfang und Machbarkeit der Anschlüsse festgestellt.
Am Ende des unter (1) geschilderten Begehungs- und Planungsprozesses kann eine Umsetzung mit dem Dienstleister HTP stehen. Aus dem geschilderten Sachstand ist jedoch ersichtlich, dass hier weder Verzögerungen noch Finanzierungsprobleme ihre Ursache haben.
Die Landeshauptstadt Hannover hat die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Freifunk im Rahmen der Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften intensiv geprüft und diese aus Gründen des Legalitätsprinzips und einer gesicherten Servicequalität im Betriebs- und Störungsfall ausgeschlossen. Eine „Beauftragung“ von Freifunk kommt daher auch im Fall des Freizeitheimes Linden nicht in Betracht.