Drucksache Nr. 15-0187/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Definition von „vorübergehend“ bei der Überschreitung der Zügigkeit von Grundschulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 11.02.2021
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0187/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Definition von „vorübergehend“ bei der Überschreitung der Zügigkeit von Grundschulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 11.02.2021
TOP 6.3.1.

Lt. §4(1) Nr. 1 der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) des Niedersäschischen Kultusministeriums (Stand 2011) darf eine Grundschule höchstens vier Züge aufweisen. Die Höchstzahlen dürfen nur vorübergehend überschritten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Seit wann wird die Vier-Zügigkeit an der Grundschule Wettbergen überschritten?
  2. Für welche Zeiträume und in welchen Jahrgangsstufen wird mit fünf und in welchen sogar mit sechs Zügen geplant?
  3. Was ist die Definition des Wortes „vorübergehend“ im Sinne dieser Richtlinie aus Sicht der Landeshauptstadt und aus Sicht des Kultusministeriums?

Antwort

Zu Frage 1:
Die 4-Zügigkeit an der GS Wettbergen wird seit dem Schuljahr 2018/19 überschritten.

Zu Frage 2:
Die Verwaltung erstellt für den Grundschulbereich jedes Jahr eine Prognose der Entwicklung der Anzahl der Schüler*innen. Für die Prognose der ersten Jahrgänge werden neben der aktuellen Einwohner*innenstatistik auch strukturelle Trends im Hinblick auf Fort- und Zuzüge sowie Wohnungsbauaktivitäten innerhalb der einzelnen Einzugsgebiete berücksichtigt. Die „hochwachsende“ Prognose der Jahrgänge zwei bis vier stellt eine Fortschreibung der Trends in den vergangenen Jahren dar, die Faktoren wie im Laufe der Grundschulzeit festgelegte sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, Fort- und Zuzüge sowie Klassenwiederholungen beinhaltet (siehe kommunaler Schulentwicklungsplan 2020 Seite 20).
Durch Zufallseffekte, Veränderung langjähriger Trends und Diskrepanzen zwischen angenommenen und tatsächlichen Effekten etwa bei der Erschließung von Wohnungsbaugebieten sind Abweichungen zwischen den Prognosezahlen und den tatsächlichen Zahlen nicht zu vermeiden und nehmen mit größer werdendem Prognosehorizont zu.

Im aktuellen Schuljahr 2020/21 führt die GS Wettbergen insgesamt 20 Klassen. In den Jahrgängen eins bis vier werden jeweils fünf Klassen geführt.
Für das kommende Schuljahr 2021/22 wird prognostiziert, dass der kommende erste Jahrgang vier Klassen führt und die Jahrgänge zwei bis vier jeweils fünf Klassen, so dass dann insgesamt 19 Klassen an der GS Wettbergen beschult werden. Auch in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 werden insgesamt 19 Klassen prognostiziert. Im Schuljahr 2024/25 ist im ersten und zweiten Jahrgang mit jeweils sechs Klassen zu rechnen.

Die genaue Entwicklung bleibt vor dem Hintergrund der mit der Prognoseschätzung verbundenen Unsicherheit abzuwarten.

Zu Frage 3:
Die Landeshauptstadt Hannover versteht unter dem Begriff „vorübergehend“ im Sinne dieser Richtlinie einen Zeitraum von ca. 6 bis 10 Jahren.