Drucksache Nr. 15-0187/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft IBM in Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
10.02.2016 - TOP 3.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-0187/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft IBM in Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
10.02.2016 - TOP 3.2.3.

Wie über die Medien bekannt geworden ist, soll auf dem Gelände der Firma IBM in Bemerode eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 900 Personen entstehen. Dies in einem Quartier, in dem noch weitere Unterkünfte für Flüchtlinge entstehen sollen. Hier stellt sich eine große Herausforderung hinsichtlich der Integration dieser Menschen für alle dar.
Die Gebäude müssen noch umgebaut werden, sollen aber wohl zum 01.03.2016 teilweise als Unterkunft zur Verfügung stehen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann werden dort die ersten Bewohner einziehen können und in welchem Rhythmus soll es weiter gehen?
2. Wie viele Personen sollen dort erst einmal einziehen und um welche Personen wird es sich handeln? (Alleinreisende, Familien etc.)
3. Wer soll dort der Betreiber sein?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Mietvertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen, sodass noch kein genauer Mietbeginn feststeht. Erst nach Abschluss der Verhandlung und Unterzeichnung des Mietvertrages kann eine Aussage über einen möglichen Einzugstermin getroffen werden. Ziel ist es, dass eines der beiden Gebäude im Frühjahr bezogen werden kann.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Zunächst soll eines der beiden Gebäude bezogen werden. Dieses bietet Platz für bis zu 450 Personen. Die Struktur des Gebäudes und die Räumlichkeiten ermöglichen grundsätzlich die Unterbringung von Alleinreisenden Einzelpersonen als auch von Familien mit Kindern. Eine Aussage über die genaue Bewohnerstruktur hängt von den dann zugewiesenen Flüchtlingen ab. Hierüber kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Der Betrieb der Unterkunft wird nach Abschluss des Mietvertrages öffentlich ausgeschrieben. Der Betrieb der Unterkunft wird sowohl die soziale Betreuung der untergebrachten Flüchtlinge als auch weitere notwendige Dienstleistungen wie Reinigung und Bewachung beinhalten.