Antrag Nr. 15-0186/2022:
Zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts

Inhalt der Drucksache:

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Zeitliche Parkbeschränkung Voltmerstraße - linke Seite stadtauswärts

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Dass die Straßenbehörde die Voltmerstr. (stadtauswärts) – ab Krepenstraße bis zum Wendekreis – auf der linken Seite durch eine zeitlich begrenzte Parkmöglichkeit auszeichnet.

Weiterhin parken auf der Seite auf dem breiten Fußweg bzw. auf den Nebenanlagen neuerdings bis zu 5 PKWs. Dort sollte ein generelles Parkverbotsschild an der Mauerwand installiert werden, damit die Ordnungshüter zeitnah handlungsfähig sein können.

Begründung

Durch die vermehrte Ansiedlung - in unmittelbarer Umgebung - von Unternehmen, die mit PKW- und LKWs handeln, stehen dort ständig abgemeldete Fahrzeuge aller Größenordnungen (Bilder dazu vorhanden). Auch angemeldete LKWs nutzen den Platz nun als Dauerparkeinrichtung. Die Absteller der unangemeldeten Fahrzeuge sind kaum zu ermitteln und die Parkflächen werden somit den Normal-Parkern sowie den Kleingarten-Parkern entzogen.

Um eine schnellere Handhabe zu erreichen, sollte dort nur noch eine zeitlich begrenzte Parkmöglichkeit vorgegeben werden.

Auf den Nebenflächen (Fußweg) werden darüber hinaus an der Mauerwand vermehrt Fahrzeuge abgestellt, die wahrscheinlich Mitarbeitern dem nahen Logistikunternehmen zuzuordnen sind. Ein Parkverbotsschild soll diese neu für sich in Anspruch genommene “Errungenschaft“ so schnell wie möglich wieder unterbinden.