Drucksache Nr. 15-0182/2026 N1 S1:
ENTSCHEIDUNG zum Antrag der FDP-Fraktion:
Zeitnahe Umsetzung des Bewohnerinnen- und Bewohnerparkens
im Stadtteil Oststadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.02.2026
TOP 7.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0182/2026 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum Antrag der FDP-Fraktion:
Zeitnahe Umsetzung des Bewohnerinnen- und Bewohnerparkens
im Stadtteil Oststadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 09.02.2026
TOP 7.4.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, nunmehr zeitnah im Stadtteil Oststadt das bereits seit längerem angekündigte Bewohnerinnen- und Bewohnerparken umzusetzen. Die Umsetzung orientiert sich an den Maßstäben dieses bereits an anderer Stelle im Stadtbezirk Mitte eingeführten Park-Modells. Weitere gutachterliche Ermittlungen zur Notwendigkeit dieser Maßnahme hält der Bezirksrat angesichts des gerade aktuell enorm gestiegenen Parkdrucks nicht für zielführend.
Um die Einführung von Bewohner*innenparkzonen zu beschleunigen, wird die Verwaltung aufgefordert, in zukünftigen Fällen die Umsetzung der Anwohnendenparkzonen auf der Grundlage eines städtbaulich-verkehrsplanerischen Konzepts, wie es seit der Novellierung der StVO möglich ist, voranzutreiben und dafür auf eine in diesem Fall nicht mehr notwendigen Auslastungserhebung des Parkraums zu verzichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Verwaltung bereitet derzeit eine Beschlussdrucksache zur Einführung von weiteren Bewohner*innen-Parkzonen im Stadtgebiet vor. Eingerichtet werden sollen diese in einem Teilbereich im Stadtteil Mitte und im gesamten Stadtteil Oststadt. Es ist geplant, die Drucksache dem Stadtbezirksrat Mitte noch vor den Sommerferien vorzustellen. Auch die Erstellung eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts gemäß StVO beruht auf umfangreichen Verkehrserhebungen, so dass sich hieraus keine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens ergibt.