Drucksache Nr. 15-0181/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Ratten- und Taubenpopulation
im Stadtbezirk Vahrenwald-List, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 06.02.2012, TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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15-0181/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Ratten- und Taubenpopulation
im Stadtbezirk Vahrenwald-List, Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 06.02.2012, TOP 9.2.2.

Anfrage der SPD-Fraktion

Wo Menschen leben, da leben auch Ratten. Dies gilt vor allen Dingen in größeren menschlichen Gesellschaften – die Großstadt Hannover kann sich diesem Faktum nicht entziehen. Gleichwohl gab es in letzter Zeit vermehrt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, wonach Ratten auch auf der Erdoberfläche im Stadtbezirk gesichtet werden konnten. Es existieren auch Einschätzungen, wonach die Zahl der im Stadtbezirk lebenden Tauben überhöht sein soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse über eine erhöhte Rattenpopulation im Stadtbezirk Vahrenwald-List, vor allen Dingen in den Bereichen „Am Schatzkampe“, „Moltkeplatz“ und „Niedersachsenring“?

2. Hat die Verwaltung Erkenntnisse über eine erhöhte Taubenpopulation im Stadtbezirk Vahrenwald-List?

3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Verwaltung zur Eindämmung der bestehenden Ratten- und Taubenpopulation im Stadtbezirk Vahrenwald-List?

Antwort der Verwaltung


Rattenpopulation

Zu Frage 1 und 3) Es ist bekannt, dass im Stadtbezirk Vahrenwald-List Ratten gesichtet werden. Aber die Anzahl der Beschwerden und Meldungen der letzten Monate entspricht der Menge an Meldungen für andere Stadtbezirke.

Sobald bei der Verwaltung Hinweise auf Ratten eingehen, werden die jeweiligen Grundstückseigentümer aufgefordert, die Rattenbekämpfung gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen v. 29.07.1977 zu veranlassen. Sofern es sich um Grundstücke der LHH handelt, wird der zuständige Fachbereich informiert und die Rattenbekämpfung wird umgehend von den jeweiligen MitarbeiterInnen in die Wege geleitet. Gleichzeitig wird in jedem Fall die Stadtentwässerung informiert.

Die Stadtentwässerung ist aufgrund gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Auflagen verpflichtet, die Ratten in ihren Anlagen und somit i.d.R. nur in der Kanalisation zu bekämpfen. Der unterirdische Rattenbefall in der Kanalisation kann in Wechselwirkung mit der Oberfläche stehen, muss aber nicht. An Stellen, an denen die Kanalisation befallen ist, muss dies nicht zwangsläufig an der Oberfläche (auf der Straße) zu Sichtungen kommen. Andersherum: Plätze oder Bereiche die Rattenbefallen sind, wirken sich nicht unbedingt durch einen Befall in der Kanalisation aus. Das ganze muss also nicht zwangsläufig in Wechselwirkung miteinander stehen.

Zu beachten ist weiterhin aber immer eine "Natur-" Gesetzmäßigkeit eines Rattenbefalls: Die Ratten benötigen zum einen Nahrung und zum anderen trockene und sichere Nistplätze für Ihren Nachwuchs. Erst, wenn beides auf einem relativ kleinen Gebiet (Ratten laufen nicht Kilometer weit zu einer Nahrungsquelle) zusammenfällt, kommt es zu einem Befall.

Die baulich intakte öffentliche Kanalisation bietet zwar Unmengen an Nahrungsresten für die Ratten (über die Toilette entsorgte Lebensmittelreste) aber keine dauerhaft sicheren Nistmöglichkeiten (Überflutung bei Regen/ Gewitter). Sichere Nistmöglichkeiten finden die Ratten nur in defekten Kanalisationabschnitten oder aber in der List nicht selten: in durch Kriegseinwirkung aufgegebene Anschlussleitungen.

Allgemeines zur Rattenbekämpfung durch die Stadtentwässerung:

Begonnen werden die Bekämpfungsmaßnahmen der Stadtentwässerung nach Meldungen von Rattensichtungen durch Bürger, angrenzende Maßnahmen gewerblicher Schädlingsbekämpfer, Meldungen über Auffälligkeiten bei der Kanalreinigung oder Kanalinspektion durch eigene Mitarbeiter oder Hinweisen anderer Stellen der Stadtverwaltung (z.B. Fachbereich Recht und Ordnung). Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen der Stadtentwässerung finden ausschließlich in der Kanalisation oder auf Betriebsanlagen (Pumpwerke, Regenrückhaltebecken, Klärwerken und an Gräben) der Stadtentwässerung statt. Die Bekämpfungsmaßnahmen finden immer bis zur Tilgung statt.

Seit dem Jahr 2000 werden alle Rattenbekämpfungsmaßnahmen der Stadtentwässerung über eine Datenbank zentral dokumentiert. Über die jahrelange Auswertung wird zwischenzeitlich deutlich, dass bestimmte Bereiche nach einer Tilgung durch eine erneute Einwanderung (zum Beispiel von der Oberfläche) schnell wieder befallen werden. Während die meisten Bereiche nach einer einmaligen Aktion nicht oder lange Zeit nicht wieder auffällig werden. Als nicht besonders auffällig gilt nach unseren Auswertungen der von Ihnen nachgefragte „Niedersachsenring“.

Einer der auffälligsten Bereiche ist nach Auswertung und Erfahrungen leider aber der angefragte Bereich des „Moltkeplatzes“ der sich auch bis in den ebenfalls angefragten Bereich „Am Schatzkampe“ auswirkt.

Die Stadtentwässerung ist am „Moltkeplatz“ ohne längere Unterbrechungen ständig direkt und auch in den angrenzenden Straßen (Am Schatzkampe) mit der Rattenbekämpfung in der Mischwasserkanalisation mit wechselnden Schwerpunkten beschäftigt. Aus Sicht der Stadtentwässerung ist besonders an diesem Bereich untypisch, dass direkt auf dem Moltkeplatz keinerlei Kanalschächte für die Ratten als gefahrloser und bequemer Zu- & Ausgang zur Mischwasserkanalisation zur Verfügung stehen. Die öffentliche Kanalisation liegt sogar um den gesamten Platz jeweils sehr weit weg auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder gar Fußweg. Somit können die häufig in der Grünfläche beobachteten Ratten des Platzes nur sehr schwierig wieder in die Kanalisation zurück gelangen. Oder aber diese Beobachtungen stehen nicht in direkter Verbindung mit dem Befall in der Kanalisation. Denn nur eine öffentliche Toilettenanlage im östlichen Bereich des Platzes ist an die Kanalisation angeschlossen. Dass die Ratten über die wenigen vorhandenen Straßenabläufe, die aber über Nassschlammraum und Tauchbogen verfügen, tauchend in oder aus der Kanalisation gelangen, ist ebenso untypisch wie, dass sie längere Wege über die Straßen zu den Kanalschächten laufen.

Neben dem Nahrungsangebot auf dem Platz mit regelmäßigen Wochenmärkten und in der Kanalisation generell, könnte auch ein bisher unbemerkter baulicher Defekt für ständig wiederkehrenden Befall die Ursache sein (attraktive Nistplätze). So ist der gesamte Bereich Hannover List bereits 1999 auf bauliche Mängel untersucht worden und befindet sich derzeit erneut in der routinemäßigen Kanal-TV Untersuchung der Hauptkanäle.

Im Jahr 2010 hat die Stadtentwässerung den Bereich Moltkeplatz vorab exemplarisch, durch neue technische Verfahren, erstmals auch komplett lückenlos untersuchen können. Dies beinhaltet erstmals alle Anschlussleitungen der Hausanschlüsse (Abwasserkanäle aus den Häusern) und der Straßenabläufe zu dem jeweiligen Mischwasserkanal. Nach dieser erneuten Untersuchung auf bauliche Mängel konnten allerdings bauliche Mängel als Quelle ständig wiederkehrenden Rattenbefalls für den Moltkeplatz ausgeschlossen werden. Die bauliche Situation im gesamten Bereich List wird, wie bereits erwähnt, derzeit per Kanalinspektion untersucht und festgestellte bauliche Mängel werden zeitnah beseitigt.



Taubenpopulation

zu Frage 2) Über die Anfrage DS 15-1144/2010 zur Situation am Lister Platz hat die Verwaltung Hinweise erhalten, die aber durch eigene Beobachtungen zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen nicht bestätigt werden konnten. Anwohner haben die Verwaltung nicht direkt angesprochen. Vor- Ort- Überprüfungen in den Jahren 2010 und 2011 durch die Verwaltung haben ergeben, dass sich am Lister Platz je nach Nahrungsangebot Tauben aufhalten, allerdings konnten auch nach Befragungen einzelner Gewerbetreibender keine Hinweise auf eine Plage festgestellt werden. Wenn die Nutzer des Lister Platzes verstärkt darauf achten, den Tauben keine Nahrung anzubieten (z. B. über Brotkrümel und das Fallenlassen von Nahrung), wird die Anzahl der Tauben am Lister Platz gering bleiben. Meldungen über eine Zunahme der Taubenpopulation im Stadtbezirk Vahrenwald-List sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.

zu Frage 3) Auf das Taubenfütterungsverbot wird im Bereich des Lister Platzes mit Hinweisschildern im öffentlichen Verkehrsraum deutlich aufmerksam gemacht.