Anfrage Nr. 15-0178/2017:
Verkehrsberuhigung in der Hengstmannstraße

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsberuhigung in der Hengstmannstraße

Im Februar 2016 wurde im Bezirksrat der Antrag für verkehrliche Maßnahmen in der Hengstmannstraße gestellt. Leider wurde der Antrag bis auf Punkt 3 - Aufstellung von Fahrradbügeln - von der Verwaltung abgelehnt.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Warum werden im Stadtteil verkehrsberuhigte Zonen mit Spielstraßencharakter eingerichtet, wenn diese Straßen genauso befahren werden wie alle anderen Straßen auch?
  2. Warum kann die Hengstmannstraße nicht zur Einbahnstraße werden?
  3. Kann in dem Bereich der Verkehr nicht als Ringverkehr geführt werden? Es handelt sich doch hier um Wohnbereichsstraßen.
  4. Könnte man in der Hengstmannstraße sogenannte Huckel einbauen?