Antrag Nr. 15-0176/2007:
Fuß- und Radweg Ricklinger Stadtweg, Höhe Haus Nr. 101 - 107

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Fuß- und Radweg Ricklinger Stadtweg, Höhe Haus Nr. 101 - 107

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:

Von Höhe der Eisenbahnbrücke Bahnhof Fischerhof wird – wie stadteinwärts – auch stadtauswärts der Radweg durch Markierung auf die Fahrbahn gelegt.

Begründung

Stadtauswärts hinter der Eisenbahnbrücke Bahnhof Linden/Fischerhof endet der durch farbige Pflasterung kenntlich gemachte Radweg. Von diesem Punkt aus ist durch Beschilderung der Fußweg gleichzeitig auch bis nach Hausnummer 107 Radweg. In Höhe von Hausnummer 105 befindet sich auf dem Fuß- und Radweg ein Lichtmast der Straßenbeleuchtung sowie ein Schaltkasten. Der Fuß- und Radweg hat hier dadurch nur noch eine Breite von ca. 1,50 m. In diesem Bereich kommt es täglich zu riskanten Situationen zwischen Fußgängern, älteren Mitbürgern mit Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen. Teilweise muss sogar auf die Straße ausgewichen werden.

In der Planung (1. Neufassung, Drs. 2655/2003, Seite 5, Tz. 3.2 „Anlagen der Stadtbahn und Straße“, 4. Absatz) wird von einem 2,70 m breiten Geh- und Radweg ausgegangen. Dieser Ansatz ist schlichtweg falsch; die tatsächliche Breite beträgt in Höhe Haus Nr. 105 ca. 1.50 m. Durch eine Markierung stadtauswärts auf der Fahrbahn würde die Gefahrensituation auf dem jetzigen Fuß- und Radweg zwischen den Hausnummern 101 – 107 entfallen