Anfrage Nr. 15-0175/2009:
Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne

Inhalt der Drucksache:

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Bebauung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass sich nun endlich ein Investor für Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne gefunden hat. Die Berliner Ingenieurgesellschaft IGP hat demnach dieses Grundstück erworben und plant die Schaffung eines Wohn-, Freizeit- und Seniorenparks, also eine Kombination aus Wohnbebauung, Senioren-, Sozial- und Medizineinrichtungen, Kindergärten, Freizeit- und Sportanlagen sowie Geschäften. Insgesamt sollen ca. 50 Mio. Euro in die Entwicklung des früheren Kasernengeländes investiert werden. Diese Planungen sind ausdrücklich zu begrüßen.
In Zeitungsartikeln (vgl. HAZ vom 23. und 24.01.2009) wurde jedoch auch berichtet, dass die Verkaufsfläche für Geschäfte - entgegen den städtebaulichen Vorgaben - nach den Plänen des Investors auf bis zu 3.000 m2 erhöht werden soll.

Die SPD-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung:
1. Wie lauten nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die genauen Planungen der Berliner Ingenieurgesellschaft IGP für die künftige Gestaltung der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?
2. Entspricht das Planungskonzept im Grundsatz den Vorstellungen der LHH zur Entwicklung der früheren Freiherr-von-Fritsch-Kaserne?
3. In o.g. Presseberichten wird ausgeführt, dass die nach den städtebaulichen Vorgaben der LHH zulässige Anzahl von 800 m2 Verkaufsfläche vom Investor auf bis zu 3.000 m2 erhöht werden soll. Ist dies zulässig und sind dadurch negative Auswirkungen auf den Einzelhandel in den angrenzenden Stadtteilen zu befürchten?