Anfrage Nr. 15-0172/2007:
Aufhebung der Halte- und Parkverbote an Wochenenden und Feiertagen in der Tillystraße

Inhalt der Drucksache:

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Aufhebung der Halte- und Parkverbote an Wochenenden und Feiertagen in der Tillystraße

In der Tillystraße gilt an Werk-, Sonn- und Feiertagen ein absolutes Halteverbot. Im Hinblick auf den Lieferverkehr in der Tillystraße
ist dieses absolute Halteverbot an Werktagen gerechtfertigt. An Sonn- und Feiertagen sollte dieses absolute Halteverbot aufgehoben
werden, damit Anlieger sowie die Besucher der Katholischen Kirchengemeinde St. Augustinus eine Parkmöglichkeit erhalten.
Nach Rücksprache mit Vertretern des Polizeikommissariates Ricklingen würde einer Aufhebung an Wochenenden und Feiertagen
nichts entgegenstehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, diese Maßnahme kurzfristig umzusetzen?