Anfrage Nr. 15-0169/2017:
Beleuchtung in Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Beleuchtung in Durchwegung zwischen Elisenstraße und Limmerstraße

In der Verlängerung der Selmastraße befindet sich als Verbindung zwischen Limmerstraße und Elisenstraße (Elisencarree) eine Durchwegung, die mit Absperrpfosten beidseitig abgetrennt ist. Des Weiteren fungiert dieser Durchgang als Zugang zum Haus Elisenstraße 6 mit 15 Wohneinheiten (gem. Klingelschildern).
Durch die Verwaltungsantwort auf Drs. 15-0870/2015 ist klar, dass es sich um einen Privatweg handelt.
In dem Durchgang befinden sich vier Laternen, die nach Bürgermeldungen und Inaugenscheinnahme dauerhaft außer Betrieb sind. Eine Beleuchtung findet zeitweise ausschließlich durch Leuchtkörper statt, die sich an einer angrenzenden Fassade befinden, aber nicht den gesamten Bereich ausleuchten. Mehrere Bewohner-Beschwerden beim Besitzer blieben ohne Wirkung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Hält die Verwaltung die Durchwegung und den Zugang zum angrenzenden Haus Elisenstr. 6 unter den gegenwärtigen Umständen für verkehrssicher und wenn ja, wie wird dies begründet?

2. Lässt sich dieser private Weg mittels Widmung in einen öffentlichen Bereich umwandeln und ist die Verwaltung ggf. dazu bereit, dies einzuleiten?

3. Sieht die Verwaltung angesichts des gegenwärtigen Zustands die Möglichkeit, durch den Fachbereich Recht und Ordnung der LHH im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr eine dauerhafte Beleuchtung bei Dunkelheit sicherstellen zu lassen?