Anfrage Nr. 15-0168/2009:
Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung in der Innenstadt der LHH

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung in der Innenstadt der LHH

Seit dem 1.Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub(siehe Rahmenrichtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1999). Diese Vorgabe wurde am 11.September 2002 in das bundesdeutsche Recht integriert. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde parallel eine Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft erlassen. Bei entsprechender Überschreitung müssen Aktions- bzw. Luftreinhaltepläne in den Städten erstellt werden. Entsprechend wurden bisher in 25 bundesdeutschen Städten aktive Umweltzonen eingerichtet.12 weitere Städte planen ebenfalls aktive Umweltzonen (Stand: 1.Oktober 2008). Die erwartete Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. Kritiker dieser Umweltzonen halten diese Maßnahme für überzogen und unverhältnismäßig. Sie richten ihr Hauptaugenmerk auf attraktivere Angebote im ÖPNV und Schwerpunktmäßig auf die so genannte „grüne Welle“. Diese „grüne Welle“ wurde 1917 in den Vereinigten Staaten eingeführt und zeitversetzt Ende der 20er Jahre langsam in Europa etabliert. Leider blieb der Erfolg in den meisten Städten aus und die „grüne Welle“ verschwand still und heimlich aus dem öffentlichen Straßenverkehr. Das Verschwinden hatte viele Gründe. Einer der Hauptfaktoren ist die Unvereinbarkeit von ÖPNV-Priorisierung und „grüner Welle“. Nur wenn Busse, Bahnen, Radfahrer und auch Fußgänger sich defensiv im Straßenverkehr verhalten, kann die „grüne Welle“ überhaupt starten. Ein zweiter und vielleicht heutzutage noch gewichtigerer Grund spricht gegen die „grüne Welle“ und das sind die Kosten. So wird in einem Beispiele bei der Durchführung der „grünen Welle“ für eine einzige Straße mit Kosten von über 400.000 € kalkuliert. Eine Kleinstadt mit circa 40.000 Einwohnern kalkuliert bei einer Einführung mit Kosten von 15.000.000 €.

Daher fragt die SPD – Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Was kann aus Sicht der LHH eine großräumig installierte „grüne Welle“(realisiert nach dem derzeitigen Stand der Technik) sowohl umweltpolitisch als auch verkehrstechnisch leisten und ist eine großräumige „grüne Welle“ überhaupt finanziell zu verantworten?
2. Gab es seitens der LHH außer der derzeitigen aktiven Umweltzone weitere fundierte Maßnahmen, um die entsprechenden Gesetze einzuhalten, gerade nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.September 2007,“dass betroffene Bürger von den zuständigen Behörden verlangen können, dass dort, wo die geltenden Feinstaubgrenzwerte überschritten sind, verhältnismäßige Maßnahmen zur Verringerung der Belastung ergriffen werden“?
3. Sind die 25 Betreiber der aktiven Umweltzonen kommunikativ vernetzt, sodass hier ein ständiger Datenaustausch stattfinden kann und die daraus gebündelten Informationen dadurch eine größere Aussagekraft bekommen?