Drucksache Nr. 15-0167/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unfallschwerpunkt Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 6.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0167/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Unfallschwerpunkt Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 6.4.1.

In den letzten Wochen und Monaten ist es zu mehreren Unfällen von Fußgänger*innen im Umfeld des Nahversorgers im Hahnensteg gekommen. Die Nebenanlage ist in diesem Bereich nicht barrierearm ausgebaut, es fehlt z.B. eine Bordabsenkung zur Einfahrt zur Ladezone, bzw. Wohnanlage „Vor dem Edelhof“ (An der Bauerwiese/Kneippweg). Im Bereich der Zufahrt sammelt sich außerdem
in einer Senke häufig Wasser, das u.a. im gefrorenen Zustand eine besondere Gefahr für Passant*innen darstellt. Die Gehwegplatten der Nebenanlage sind uneben und der Gehweg wird zudem häufig durch Unrat im Bereich des dort abgestellten Altkleidercontainers verengt. Auch wenn zuletzt Sperrmüll und andere Unrat entfernt wurde, ist durch die geschilderte Beschaffenheit der Nebenanlage die Verkehrssicherheit an diesem Punkt weiterhin nicht gewährleistet. Bereits 2011 ist die Stadt auf die Eigentümerin zugegangen, mit dem Ziel dass die beschriebenen Nebenanlagen hergerichtet werden. Die Eigentümergemeinschaft weigerte sich seinerzeit aus
Kostengründen in die Nebenanlage einzugreifen und lehnte auch das Angebot des Flächenankaufs durch die Stadt ab. Die Stadt wiederum lehnte die Vornahme der Maßnahme auf dem Privatgrundstück aus grundsätzlichen Erwägungen ab (s. DS 15-0406/2012 S1).

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Flächen im Bereich der beschriebenen Gefahrenstelle befinden sich im städtischen Eigentum und inwiefern befinden sich diese in einem verkehrssicheren Zustand?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung noch einmal auf die Eigentümergemeinschaft zuzugehen, um eine Herrichtung der Flächen zu erreichen?
  3. Wird die Stadt eine Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß §66 NPOG in Erwägung ziehen?

Antwort der Verwaltung

Allgemeines:
Die nördliche Nebenanlage (Gehweg und Stellplätze) Hahnensteg 39 im Bereich des NP-Marktes gehört zum privaten Grundstück des Marktes. Für die Nutzung des Gehweges durch die Allgemeinheit gibt es ein eingetragenes Gehrecht für die LHH. Bauliche Unterhaltung, Reinigung und Winterwartung obliegen in der Regel dem Grundstückseigentümer. Ebenfalls auf dem Grundstück des NP-Marktes liegen ~ 10 m² der Klinkerfahrbahn einschließlich Gosse. Weitere ~ 22 m² der Fahrbahn einschließlich Gosse liegen im Bereich der Grundstückszufahrt auf privatem Grund und Boden der Wohnungseigentümergemeinschaft Hahnensteg 25 / An der Bauerwiese 11.

Seit dem Jahr 2019 plant die Verwaltung einen grundlegenden Umbau der gemeinsam von WEG und NP-Markt genutzten Grundstückszufahrt. Diese Planung beinhaltet nicht nur den Bau eines barrierefrei nutzbaren, durchgehenden Gehweges mit Gehwegüberfahrt zum privaten Grundstück, sondern auch die Beseitigung der abgesenkten Fahrbahn- und Gossenbereiche. Für die Realisierung dieser Planung bedarf es der Zustimmung aller privaten Grundstückseigentümer*innen. Die ausführungsreife Planung und eine Zustimmung des Grundstückseigentümers NP-Markt zur Inanspruchnahme der Flächen liegen vor. Auch die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft hatte grundsätzliche Zustimmung zur Übertragung der Flächen an die LHH signalisiert, jedoch ist der Grundstücksübergang an das notariell beglaubigte Einverständnis aller Miteigentümer*innen der WEG gebunden. Diese maßgebliche Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens konnte bislang aus (pandemie)-technischen Gründen nicht vollzogen werden. Eine teilweise Realisierung des Vorhabens auf den Grundstücken der LHH und des NP-Marktes ist technisch nicht sinnvoll.

Den zuständigen Verwaltungseinheiten sind keine Unfälle im betreffenden Bereich bekannt; es liegen keine Unfallmeldungen vor.


Zu 1.) Eine verbale Beschreibung des Flächeneigentums ist nicht möglich. Aus diesem Grund wird hier der Grunderwerbsplan der geplanten Maßnahme angefügt. Alle markierten Flächen liegen auf privatem Grund und Boden.



Die Flächen befinden sich in einem ausreichenden Zustand. Im Fall von Frost nach vorherigen Niederschlägen werden überfrorene Pfützen im öffentlichen Straßenraum zeitnah und wiederkehrend abgestumpft.
Für die Sicherheit der privaten Grundstücksteile sind die jeweiligen Grundstückeigentümer zuständig.

Zu 2.) Die zuständige Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde durch den Erhaltungsbezirk im 2. Quartal 2021 und letztmalig mit Schreiben vom 13.01.2022 auf die Instandhaltung / Instandsetzung der Straßenflächen hingewiesen. Bisher erfolgte keine Reaktion oder Rückmeldung auf das letzte Schreiben.
Abstimmungen mit der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf den Grundstücksübergang oder die Erteilung einer Zustimmung zur Flächeninanspruchnahme erfolgten letztmalig Mitte Oktober 2021 durch den Fachbereich Wirtschaft. Auch hier gab es keine Reaktion oder Antwort seitens der Wohnungsverwaltung.

Zu 3.) Eine Ersatzvornahme wurde nicht in Betracht gezogen, da sich das geplante Vorhaben nicht nur auf die Behebung der Fahrbahnabsenkungen beschränkt, sondern in Gänze einer maßgeblichen Verbesserung der Verhältnisse für alle am Verkehr Teilnehmenden dient. Insofern ist die Inanspruchnahme von Flächen der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Erfolg des gesamten Vorhabens wichtig.