Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
Bezirksratsherr Thomas Ganskow
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) |
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In den Verhandlungen zu dem Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird an der verpflichtenden Regelung zur Beantragung von 25% geförderten Wohneinheiten festgehalten.
Grundsätzlich zuständig für die Wohnraumförderung sind nur noch die Länder - der Bund nicht mehr. Beim Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen kann derzeit zwischen einer Förderung vom Land Niedersachsen und/oder der Region Hannover gewählt und als Ergänzung dazu auch Mittel aus dem städtischen Förderprogramm beantragt werden. Welche Förderung beantragt wird, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Das Förderangebot aus dem mit DS 1724/2013 beschlossenen städtischen Wohnraumförderprogramm gilt für die Neuschaffung aller Miet- und Genossen- schaftswohnungen im hannoverschen Stadtgebiet, ohne Rücksicht darauf, ob Baurecht bereits besteht oder über einen (geänderten) Bebauungsplan neu geschaffen werden muss. Die Förderung erhalten können zudem auch Bauherrn, die nicht Partner aus der Wohnungsbauoffensive sind. Insofern sind die Förderregel- ungen unabhängig von der vereinbarten Mindestquote von 25% aus der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 zu sehen.
Die zitierten Obergrenzen aus dem Förderprogramm sollen eine gemischte Bewohnerstruktur in einem (Neubau-)Gebiet gewährleisten. Da städtische Mittel allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und auch Neubauvorhaben an anderer Stelle gefördert werden sollen, wird die maximale städtische Förderung in der Praxis bei größeren Quartieren nicht erreichbar sein. Das schließt aber nicht aus, dass weitere Wohnungen ausschließlich aus dem – weit umfangreicheren - Landesprogramm gefördert werden könnten.