Drucksache Nr. 15-0166/2022 S1:
Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 7.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0166/2022 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Bedarfsschaltung Ampelanlage Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217)
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 7.3.3.

Beschluss

Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bergfeldstraße/Hamelner Chaussee (B217) wird so umprogrammiert, dass eine Bedarfsanzeige für Rad- und Fußverkehr unabhängig von der Tageszeit nicht mehr erforderlich ist.

Entscheidung

Der Antrag wurde durch die NLSTBV abgelehnt.

Die NLSTBV teilt ihre Entscheidung mit:
„Am Montag, den 30.05.2022 hat vor Ort ein Termin bezüglich der Verkehrssituation stattgefunden. Eine parallele Gleichschaltung der Furten mit dem KFZ-Strom (also die Furten kommen immer mit dem KFZ mit, ohne drücken des Tasters) hätte längere Wartezeiten für den Hauptstrom zur Folge, da auf der Hamelner Chaussee mehr Fahrzeuge unterwegs sind. Bei einer Gleichschaltung und einer Freigabe über die Hamelner Chaussee wären die Fußgängerinnen/ Fußgänger der maßgebende Verkehrsstrom (langsamster Verkehrsteilnehmer) und hätten somit eine Verlängerung der Zwischenzeiten für die Hauptrichtung zur Folge. Der Verkehr auf der Hauptrichtung Hamelner Chaussee würde somit länger auf die Freigabe warten müssen.
Die Folgen wären nicht nur längere Wartezeiten an der Hamelner Chaussee, sondern auch Staus in beiden Richtungen und eine höhere Umweltbeeinflussung durch wartende Fahrzeuge. Weiterhin wird angemerkt, dass es ca. 150 m entfernt zum Knotenpunkt in Fahrtrichtung Hamelner Chaussee / Tresckowstraße eine Unterführung unter der B217 gibt, die auch benutzt werden kann.“