Drucksache Nr. 15-0165/2022 N1 S1:
Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 7.3.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0165/2022 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Parkverbot Nordseite Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.02.2022
TOP 7.3.2.1.

Beschluss

Auf der Nordseite der Beekestraße wird das bestehende Parkverbot auf die gesamte Strecke zwischen den Einmündungen von Stammestraße und Hahnensteg ausgeweitet. Für Lieferverkehr ist eine Ausnahme vorzusehen.

Entscheidung

Dem Beschluss des Stadtbezirksrates wird entsprochen.

Die Nordseite der Beekestraße zwischen den Einmündungen Stammestraße und Hahnensteg wird wie beantragt mit einem eingeschränkten Haltverbot beschildert.