Drucksache Nr. 15-0165/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Projekt „Little Homes“ in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0165/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Projekt „Little Homes“ in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.02.2020
TOP 8.1.5.

Zurzeit werden Deutschlandweit ca. 117 „Little Homes“ von obdachlosen Menschen bewohnt. Auch in Hannover wollte der Verein „Little Home e. V.“ dieses Projekt realisieren und startete mit der Errichtung der ersten Unterkunft im Stadtgebiet. Dieses „Little Home“ einer obdachlosen Frau sollte nach einem Gerichtsentscheid im letzten Jahr geräumt werden, da die Stadt keine Sondererlaubnis für das Abstellen der Unterkunft erteilt hat.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Auf welche Gesetze oder Verordnungen bezog sich die Verwaltung, um sich gegen das Aufstellen des „Little Homes“ im öffentlichen Raum auszusprechen und somit keine Sondergenehmigung zu erteilen?

2. In Berlin, Hamburg und zehn weiteren Städten wurden bereits Ausnahmegenehmigungen für das Aufstellen von „Little Homes“ erteilt. Gibt es außer § 9 Abs. 1 Nr.1 - Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH weitere gesetzliche Grundlagen, die beim Aufstellen von sogenannten „Little Homes“ einbezogen werden müssen?

Antwort


Zu 1.:
Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder kommen die
Erlaubnisnehmer*innen ihren Verpflichtungen nicht nach, so kann die für die Entscheidung
der Erlaubnis zuständige Behörde nach §22 NStrG die erforderlichen Maßnahmen zur
Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen.

Durch die Aufstellung der Little Homes im öffentlichen Straßenraum wird die Straße über
den Gemeingebrauch hinaus benutzt. (Sondernutzung). Eine Sondernutzung bedarf der
Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast gemäß §14 Abs. 1 in Verbindung mit §18 Abs. 1
des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt
Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der
Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008 (bekannt gemacht
im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 49 vom 18.12.2008).

Ein dauerhaftes Übernachten im öffentlichen Straßenraum ist zudem nach § 9 Absatz 1 Nr.
1 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt
Hannover untersagt und nach § 16 Absatz 1 Nr. 9a der gleichen Verordnung auch
ordnungswidrig.

Die Landeshauptstadt Hannover bietet obdachlosen Menschen in Hannover andere
Möglichkeiten der Unterbringung. Little Homes sind hierzu keine Alternative.

Zu 2.:
Siehe Antwort 1.