Anfrage Nr. 15-0165/2020:
Projekt „Little Homes“ in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Projekt „Little Homes“ in Hannover

Zurzeit werden Deutschlandweit ca. 117 „Little Homes“ von obdachlosen Menschen bewohnt. Auch in Hannover wollte der Verein „Little Home e. V.“ dieses Projekt realisieren und startete mit der Errichtung der ersten Unterkunft im Stadtgebiet. Dieses „Little Home“ einer obdachlosen Frau sollte nach einem Gerichtsentscheid im letzten Jahr geräumt werden, da die Stadt keine Sondererlaubnis für das Abstellen der Unterkunft erteilt hat.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Auf welche Gesetze oder Verordnungen bezog sich die Verwaltung, um sich gegen das Aufstellen des „Little Homes“ im öffentlichen Raum auszusprechen und somit keine Sondergenehmigung zu erteilen?

2. In Berlin, Hamburg und zehn weiteren Städten wurden bereits Ausnahmegenehmigungen für das Aufstellen von „Little Homes“ erteilt. Gibt es außer § 9 Abs. 1 Nr.1 - Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der LHH weitere gesetzliche Grundlagen, die beim Aufstellen von sogenannten „Little Homes“ einbezogen werden müssen?